• Die Schuldenbremse hat weiterhin Bestand
  • Sondervermögen bietet langfristige Planungssicherheit
  • Kommunalpaket hilft den Kommunen mit neuer Liquidität und den Bürgern direkt vor Ort

Zur zweiten Lesung zum Nachtragshaushalt, dem Sondervermögen sowie dem Kommunalpaket erklärt der finanzpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Reul:

„Um die Folgen der Pandemie bestmöglich abzumildern, benötigen wir in Hessen Planungssicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen wollen wissen, wie es weitergeht, mit welchen Hilfen sie rechnen können und welche Wachstumsimpulse gesetzt werden. Diese Planungssicherheit bietet nur das eingebrachte Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“. Wir können uns nicht von Nachtragshaushalt zu Nachtragshaushalt hangeln, sondern benötigen jetzt ein starkes Signal für die Zukunft!

Uns ist auch bewusst, dass gerade die Kommunen mit enormen Einnahmeausfällen zu kämpfen haben. Daher haben wir in das Gesetzespaket das sogenannte „Kommunalpaket“ mit einbezogen. Mit der vorzeitigen Auszahlung der Mittel aus den Kommunalen Investitionsprogrammen (KIP), der Entlassung der Schutzschirmkommunen und der Stundung der Beiträge für die HESSENKASSE entlasten wir insbesondere die finanziell schwächeren Kommunen. Mit der Vorauszahlung der Schlüsselzuweisungen von Juni und Juli schon im Mai, der vorzeitigen Auszahlung der Gemeinschaftssteuern sowie der vereinfachten Aufnahme von Liquiditätskrediten haben wir in den letzten Wochen schon gute Vorarbeit geleistet.

Nach der Steuerschätzung im September werden wir dann gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden über konkrete Unterstützungsmaßnahmen reden. Insgesamt 2,5 der 12 Milliarden Euro sind dabei für die Kommunen vorgesehen. Geld, das den Menschen vor Ort zugutekommt, weil die Städte und Gemeinde ihre Leistungen aufrechterhalten können. Konkret sind das Finanzmittel für Straßen, Kitas, Bibliotheken, Müllabfuhr, Kultur, Vereine und vieles weitere mehr.

Trotz dieser hohen Beträge gilt weiterhin, dass die Schuldenbremse, wie sie in der Verfassung steht, nicht angetastet wird. Das ist auch gar nicht möglich, denn die Verfassung kann nur durch einen Volksentscheid geändert werden. Bei der jetzigen Debatte um das Sondervermögen geht es vor allem um die Frage der Handlungsfähigkeit der Regierung.

Bisher konnten Ausnahmetatbestände für strukturelle Verschuldung nur mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Hessischen Landtags beschlossen werden. Das wir in einer Ausnahmesituation sind, ist unstrittig. Trotzdem wird seitens der Opposition die Zustimmung für das Erklären der Ausnahmesituation verweigert. Wir können somit nicht die nötigen Hilfen im Rahmen eines Sondervermögens auf den Weg bringen. Wir wollen jedoch nicht in andauernden Verhandlungen über Nachtragshaushalte die Sorgen und Nöte der Menschen vergessen und eben jetzt ein kraftvolles Signal setzen. Daher sind wir zum Handeln gezwungen und müssen das Gesetz zur Ausführung der Schuldenbremse ändern.“

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