Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, war eines der zentralen und wichtigsten Gesetzesvorhaben der letzten Wahlperiode und wahrscheinlich die umfassendste Reform dieses Systems in der Geschichte des Landes Hessen.

Umso erfreulicher ist es, dass der Staatsgerichtshof diese Arbeit mit seinem Urteil bestätigt hat. Schon die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes zum Beispiel hinsichtlich der Anwendung von nivellierten Hebesätzen sowie gegen die Solidaritätsumlage, wurde vom Gericht nicht gesehen und somit eine Klage von 17 kreisangehörigen Kommunen zurückgewiesen.

Auch der Staatsgerichtshof findet es demnach richtig, dass reichere Orte mittels einer angemessenen Solidaritätsumlage die ärmeren Kommunen unterstützen. So wurde es auch seinerzeit im sogenannten Alsfeld-Urteil hinterlegt. Eine solche Solidarität darf selbstverständlich nicht bedeuten, dass die reichen Kommunen unangemessen belastet werden. Dass dies nicht der Fall ist und die Landesregierung hierbei mit Augenmaß vorgegangen ist, wurde durch den Staatsgerichtshof auch so gesehen und somit bestätigt.

Für die CDU war es immer besonders wichtig, dass die Neuregelungen des Kommunalen Finanzausgleichs im Dialog und auf Augenhöhe mit den Kommunen erarbeitet und gestaltet werden. Diese Arbeit mündete in einer gemeinsamen Erklärung vom 13. Juli 2015. Darin haben die Kommunalen Spitzenverbände von einem vertretbaren Kompromiss gesprochen und zu Recht darauf verzichtet, ihren Mitgliedern zu empfehlen gegen die Neuregelung zu klagen.

Auch die Entwicklung der reinen Zahlen zeigt auf, dass diese Reform ein voller Erfolg ist. Im Jahr 2019 hat der Kommunale Finanzausgleich erstmals die fünf Milliarden Euro-Marke überschritten. Im Jahr 2022 könnte die Summe sogar sechs Milliarden Euro betragen.

Gerade die erfolgreiche Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches, in der Verbindung mit dem Kommunalen Schutzschirm, der Hessenkasse und den beiden Kommunalen Investitionsprogrammen, hat zu einer weitreichenden Entschuldung der hessischen Kommunen geführt. Insgesamt wurden damit über 15 Milliarden Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Es hat sich insgesamt ausgezahlt, sich bei der Erarbeitung der Neuregelungen sehr an dem sogenannten Alsfeld-Urteil aus dem Jahre 2013 zu orientieren und die geforderte Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleiches gemäß den dort gesetzten Kriterien umzusetzen und die dabei vorhandenen Ermessensspielräume im Sinne der Kommunen konsequent zu nutzen. Die CDU-geführte Landesregierung hat dies gemacht und ist dabei bestätigt worden. Dies ist ein großer Erfolg für alle an dieser umfangreichen Reform Beteiligten.

Das zeigt sich auch im bestätigten Metropolzuschlag für die Stadt Frankfurt, womit deren Sonderrolle für die Region Rhein-Main und für Hessen berücksichtigt wird, auch wenn sich kein konkret zu beziffernder Mehrbedarf daraus ergibt. Im Endeffekt hat die Stadt Frankfurt sogar noch Glück gehabt, dass dieser Metropolzuschlag nicht zurückgenommen werden muss. Trotz großer Bemühungen ist es der Stadt eben nicht gelungen, den selbst vorgetragenen Mehrbedarf zu definieren und darzulegen, so dass auch deren Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Es ist gut, dass nun Klarheit herrscht. Damit geht die Arbeit jedoch weiter. Von Anfang an wurde eine Evaluation vereinbart. Diese wird im bewährten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt werden. Dort, wo es dann ersichtlich ist, wird es Vereinfachungen oder Verbesserungen geben. So ist es auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbart.

Der Text ist am 23.01.2019 im Rahmen einer Kolumne in den Kinzigtalnachrichten erschienen.

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