• Mit dem Sondervermögen helfen wir vielen Menschen, Unternehmen und den Kommunen--
  • Änderung der Ausführungsregeln für die Schuldenbremse nötig um diese Hilfen auf den Weg zu bringen - Opposition verweigert die nötige Erklärung der Ausnahmesituation

Zur Debatte um die Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Reul:

„Die derzeitigen heftigen Debatten zur Schuldenbremse gehen leider an der Realität vieler Menschen vorbei. In der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg ist es doch wichtig, dass wir schnell planbare und vor allem langfristige finanzielle Hilfen bereitstellen. In anderen Bundesländern war das auch problemfrei möglich.

Das geplante Sondervermögen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um die mehrjährigen Herausforderungen vor denen wir stehen zu bewältigen. Zur Finanzierung müssen wir jedoch umfangreiche Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 12 Milliarden Euro aufnehmen. Hierfür muss nach den Regeln der Schuldenbremse eine „Ausnahmesituation“ erklärt werden. In Hessen gibt es dabei die Besonderheit, dass für die Feststellung der Ausnahmesituation bisher eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Hessischen Landtags nötig ist. Andere Bundesländer haben diese Regelung nicht, hier genügt eine einfache Mehrheit.

Es ist wohl unbestritten und wird sogar von der Opposition nicht geleugnet, dass eine solche Ausnahmesituation vorliegt.

Parlamentarisch gesehen handelt es sich bei der Feststellung des Ausnahmefalls und der Beratung über das Sondervermögen um zwei verschiedene Dinge. Erst kommt die Feststellung, dass ein Ausnahmefall vorliegt. Danach wird über den weiteren Weg entschieden.

Zwar bestreitet die Opposition nicht, dass ein Ausnahmefall vorliegt, jedoch verweigert sie trotzdem die Feststellung, da sie beide Themen (Ausnahmefall und Sondervermögen) miteinander verbindet. Das führt dazu, dass SPD und FDP ihre Zustimmung für die Erklärung des Ausnahmefalls an Bedingungen knüpfen, nämlich z.B. den Verzicht auf das Sondervermögen und dafür die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Dieser wirkt jedoch nicht über mehrere Jahre, sondern nur bis zum 31. Dezember 2020. Danach wird neu verhandelt. Aber: das Virus hält sich nicht an Haushaltsjahre.

Wir dürfen uns jedoch nicht blockieren lassen. Das ist nicht im Interesse der Menschen in Hessen. Wir müssen die Hilfen jetzt auf den Weg bringen und zwar dauerhaft und nicht nur bis Weihnachten. Nur deshalb sind wir gezwungen, die Ausführungsregeln der Schuldenbremse abzuändern und uns an den Mehrheiten anderer Bundesländer zu orientieren, wo diese Regeln auch funktionieren. So stellen wir die Handlungsfähigkeit der Regierung sicher.

An der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse ändert sich nichts. Wir fühlen uns weiterhin dem Votum der großen Mehrheit der Hessen verpflichtet.“

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