Die Folgen der Corona-Pandemie werden uns alle gemeinsam noch lange in Deutschland beschäftigen. Auch wenn die Infektionszahlen zurückgehen, bzw. auf niedrigem Niveau verharren und viele Bereiche des Lebens wieder unter Einschränkungen in einer neuen Normalität funktionieren, müssen wir als Politik Antworten darauf finden, wie mit dieser Situation auch in den kommenden Jahren umgegangen werden soll.

Die Mai-Steuerschätzung hat ergeben, dass alleine für das Jahr 2020 drei Milliarden Euro wenige an Steuern eingehen als ursprünglich angenommen. Diese konjunkturellen Verluste müssen in einem Nachtragshaushalt ausgeglichen werden. Dank der guten wirtschaftlichen Lage der vergangenen Jahre und einer vorausschauenden Haushaltspolitik können wir davon aus unserer Rücklage oder aus Einsparungen zumindest einen Teil auffangen.

Den größten und zentralen Teil der Belastungen wird jedoch das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ mit einem Umfang von 12 Milliarden Euro einnehmen. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, sind damit in diesem Sondervermögen abgebildet. Dies ist ein kluger Weg, der sicherstellt, dass die Belastungen, die uns auch in den kommenden Jahren begleiten, transparent, klar und planbar dargestellt werden können.

Das Gesetzespaket an sich ist zudem eine starke Antwort auf die Herausforderungen, von denen wir derzeit stehen. Neben dem Ausgleich für voraussichtlich wegbrechende Steuereinnahmen in Höhe von 5 Milliarden Euro sind auch enorme Mittel für die Kommunen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro vorgesehen und rund 2 Milliarden Euro für weitere Hilfen und Unterstützung für Konjunktur und Wirtschaft.

Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um einen „Schattenhaushalt“. Es ist sehr wichtig, dass das Parlament in Form des Haushaltsausschusses regelmäßig über den Vollzug des Sondervermögens unterrichtet wird. Zudem untersteht nach dem vorgelegten Entwurf jeder Mittelabruf ab 10 Millionen Euro unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den Haushaltsausschuss.

Ganz wichtig ist es mir zu betonen, dass es sich bei der Summe von 12 Milliarden Euro um eine Kreditermächtigung handelt. Das bedeutet nicht, dass diese Summe tatsächlich als Kredit aufgenommen werden muss. Es ist daher sehr wichtig, dass das Sondervermögen nach unten atmet und eventuelle Minderausgaben diese Kreditermächtigung dann reduzieren.

Als „Partner der Kommunen“ sind uns die Anliegen der kommunalen Familie sehr wichtig. Durch die angedachte hälftige Stundung der Hessenkassen-Beiträge können die betroffenen Kommunen kurzfristig um rund 60 Millionen Euro entlastet werden. Auch die Vorabauszahlung der Landesmittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm ist für die weitere Liquidität sehr wichtig.

Die Landesregierung hat mit dem vorgelegten Gesetzespaket, das in den nächsten Wochen im Hessischen Landtag beraten werden wird, ein kräftiges und wichtiges Signal gesetzt, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger, unsere Wirtschaft, die Vereine und die Gesellschaft zukünftig erfolgreich bewältigen zu können.

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