Der Klimaschutz ist selbstverständlich eine der herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit. Ich begrüße es außerordentlich, wenn sich vor allem junge Menschen diesem Thema widmen, denn es geht um ihre Zukunft. Dieses Engagement wird umso glaubwürdiger, wenn es in der Freizeit geschieht und nicht während der Unterrichtszeit. Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft ist das Wissen, das sich ein Mensch während seines Lebens aneignet. Für diese Wissens- und Kompetenzvermittlung stehen unsere Schulen. Es existiert eine Vielzahl von politischen, gesellschaftlichen, historischen, kulturellen oder ökonomischen Themen, deren Bedeutung und deren Relevanz über jeden Zweifel erhaben sind. Diese gilt es im Unterricht durch ausgebildete Lehrkräfte pädagogisch sinnvoll aufzuarbeiten.

Das Demonstrationsrecht steht aber nicht über der Schulpflicht. Grundsätzlich gilt eine Anwesenheitspflicht während der Schulzeit für alle Schülerinnen und Schüler. Politisches und gesellschaftliches Engagement darf aber am Ende nicht dazu führen, dass schulische Lernziele vernachlässigt werden und sich die Vorbereitung auf Klausuren nach den Terminen von Demonstrationen richten. Konsens sollte aber sein, dass politische Beteiligung ganz gleich zu welchem Thema kein Freibrief dafür sein darf, dem Unterricht fernzubleiben. Wie eine veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt, hält eine Mehrheit von 54 Prozent der Deutschen nichts davon, dass Schüler während der Unterrichtszeit für den Klimaschutz demonstrieren.

In der Frage, ob die Schulpflicht durch eine Androhung von Sanktionen unterstrichen werden sollte, ist zu bedenken, dass Sanktionen die letzte Möglichkeit darstellen, um den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln das die Schulpflicht ernst genommen werden muss. In einem ersten Schritt sollte das Thema Klimaschutz im Unterricht behandelt werden und dabei darauf hingewiesen werden, dass verschiedene Aktionsformen angewendet werden können ohne das die Schulpflicht während der Unterrichtszeit verletzt wird. Die Schulgemeinde muss gemeinsam aufpassen, das nicht in der Zukunft weitere Themen genutzt werden, um den Unterrichtsbesuch zugunsten einer Demonstration zu tauschen. Wo definieren wir eine Grenze, ob das jeweilige Thema so wichtig ist, dass es eine Verletzung der Schulpflicht legitimiert. Deshalb sollte die Einhaltung der Schulpflicht weiter ein hohes Gut sein, das respektiert wird.
Natürlich entsteht eine öffentliche Wahrnehmung verstärkt durch die Demonstrationen während der Schulzeit, aber ein einmaliger Tabubruch darf nicht zu einer Gewohnheit und Regelmäßigkeit führen, weil sich dadurch die Wirkung und Aufmerksamkeit marginalisiert und letztendlich die Schülerinnen und Schüler sich selbst schaden.

Das Schulrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten zur fächerübergreifenden und projektorientierten Behandlung eines Themas wie beispielsweise dem Klimaschutz. Dagegen ist es keineswegs zielführend, wenn Schüler um einer vermeintlich guten Sache wegen dazu angehalten werden, die Schule zu schwänzen und den Freitagvormittag nicht im Klassenzimmer, sondern auf der Straße zu verbringen. Schüler sollen sich selbstverständlich in ihrer Freizeit mit aktuellen politischen Themen und Herausforderungen auseinandersetzen – das kann in Bürgerinitiativen, Vereinen, Parteien, Kirchen oder sonstigen Einrichtungen geschehen oder eben auch durch die Teilnahme an Demonstrationen. Der Einsatz für den Klimaschutz wäre umso glaubwürdiger, wenn er in der Freizeit stattfinden würde, oder zum Beispiel an einem Freitag nach der Zeugnisausgabe am Ende eines Schulhalbjahres oder am Wochenende. Dies hätte eine besondere Glaubwürdigkeit und ebenso eine starke Signalwirkung!

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