Die mögliche Kreisfreiheit der ehemaligen Kreisstadt Hanau kann nicht durch einen einseitigen Beschluß der Stadt Hanau herbeigeführt werden, sondern benötigt einen ausgehandelten Vertrag zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau. Dabei ist es wichtig, dass auch auf die berechtigten Interessen der restlichen 28 Kommunen des Kreises Rücksicht genommen wird. Dabei ist darauf zu achten, das nach einer möglichen Trennung der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises vor allem die Bürgerinnen und Bürger nicht durch eine Mehrbelastung von Gebühren und Steuern zur Kasse gebeten werden. Die ersten Berechnungen des Main-Kinzig-Kreises liegen vor und zeigen auf, dass viele Bereiche von Veränderungen betroffen sein werden.
Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf das Personal des Kreises zu werfen. Vor wenigen Jahren hat die Stadt Hanau die Aufgaben ihres Sozialamtes an den Main-Kinzig-Kreis übertragen. Das bedeutete für alle Beteiligten große Veränderungen. Deshalb erschließt es sich auf den ersten Blick nicht, warum die Leistungen und das Personal, das in den Verwaltungsablauf erfolgreich integriert wurde jetzt in weiten Teilen zur Stadt Hanau zurückgeführt werden sollen. Geschaffene Synergien werden aufgelöst und Doppelstrukturen aufgebaut. Ich halte es für klug zu überprüfen, ob nicht in einigen Bereichen bisherige Leistungen des Main-Kinzig-Kreises für die Stadt Hanau weiter erbracht und entsprechenden bezahlt werden können. Dabei kann auch verstärkt der Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen. Um zu guten Ergebnissen zu kommen, auch im Sinne der Steuerzahler, gilt das Prinzip Genauigkeit vor Schnelligkeit.
Aus meiner Sicht ist der Prozess ergebnisoffen. Nur bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Stadt Hanau wird der Landesgesetzgeber die rechtliche Grundlage für eine Auskreisung schaffen. Dabei ist sehr genau nachzuweisen, welcher Mehrwert für die Menschen im ganzen Main-Kinzig-Kreis durch die Veränderung der Gebietsgrenzen entstehen soll.
Bei einer möglichen Kreisfreiheit der Stadt Hanau müssen auch sämtliche Altlasten, die bei der Bildung des gemeinsamen Landkreises Main-Kinzig im Zuge der Gebietsreform von 1974 „vergemeinschaftet“ wurden, in fairer Weise aufgeteilt werden. Dies gilt für die Altschulden des ehemaligen Altkreises Hanau, die der Stadt zugerechnet werden können und seinerzeit dem neugebildeten Main-Kinzig-Kreis aufgebürdet wurden, ebenso wie für die entsprechenden ökologischen Altlasten in den Deponien des kreiseigenen Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und auch bei der Abfinanzierung der Hessenkasse. Es ist inakzeptabel, dass solche Altlasten nach einer Auskreisung einseitig nur von den Bürgerinnen und Bürgern des dann neuen Main-Kinzig-Kreises getragen werden sollen.

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