Mit der HESSENKASSE wurde ein bundesweit einmaliges Programm zur Entschuldung der Kommunen von bestehenden Kassenkrediten geschaffen. Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern Überlegungen und auch konkrete Ansätze, den Kommunen die Kassenkredite in Anlehnung an die HESSENKASSE abzulösen. Auch in der derzeitigen Diskussion um ein bundesweites Entschuldungsprogramm wird die HESSENKASSE als Entschuldungsvorbild genannt.

Eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe
gedacht, hatten sich Kassenkredite vor allem seit der Finanz-
und Wirtschaftskrise in vielen hessischen Kommunen faktisch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument entwickelt. Während der Kassenkreditbestand 2008 noch bei 3,2 Mrd. € lag, war er 2016 auf 6,3 Mrd. € angewachsen.

Mit der HESSENKASSE ist das Land Hessen der Altschuldenproblematik entschieden entgegengetreten. Über das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden insgesamt rd. 4,9 Mrd. € kommunaler Kassenkredite von 179 Kommunen übernommen. Damit ist es gelungen, alle zum Abbau von Altfehlbeträgen verpflichteten Kommunen über einen vertretbaren Zeitraum zu realistischen und zumutbaren Bedingungen bei ihren Eigenanstrengungen zum Kassenkreditabbau zu unterstützen. Gleichzeitig wurde für nicht kassenkreditverschuldete Kommunen ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von rd. 696 Mio. € aufgelegt.

Der Main-Kinzig-Kreis hat durch die Hessenkasse fast 150
Millionen € Schulden abgelöst bekommen.

Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die kommunale Finanzaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in den letzten Jahren von dem Bestreben geprägt war, für nachfolgende Generationen Strukturen zu hinterlassen, die nicht nur das Agieren innerhalb von Sparbemühungen zum Gegenstand haben, sondern Raum für gestalterische Kommunalpolitik im Ballungsraum sowie im ländlichen Raum
eröffnen. Das Leitbild „Nachhaltigkeit ermöglichen, Leistungsfähigkeit erhalten und Generationengerechtigkeit schaffen“ prägte und prägt die Aufsichtsführung.

Dabei lag der Fokus zunächst auf der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Insbesondere war die Verpflichtung, den Haushalt auszugleichen, nicht mehr als primäres gesetzliches Ziel von allen Kommunen verstanden worden. Hier konnte erfolgreich gegengesteuert werden. Während 2013 nur knapp 30 % der 426 hessischen Städte und Gemeinden mit einem ausgeglichenen Haushalt planten, konnten in den Jahren 2018 und 2019 nahezu alle
Kommunen ihren Haushalt ausgleichen (über 95 %).

Im Rahmen der HESSENKASSE-Gesetzgebung wurde mit einer Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung zugleich der Grundstein gelegt, die Bemühungen und Erfolge in der Kommunalfinanzaufsicht zu verstetigen. Die Liquiditätskredite (vormals Kassenkredite) müssen ab 2019 zum Jahresende zurückgeführt werden. Ein ungebremster Aufbau von Liquiditätskrediten wird unterbunden. Die verpflichtende Liquiditätsplanung unterstützt die Kommunen bei der bedarfsgerechten Ermittlung von Höchstbeträgen für Liquiditätskredite.

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